Semesterticket

Im Wintersemster 2012/2013 wurde für dich das NRW- Semsterticket eingeführt. Dadurch hast du die Möglichkeit, Bahn und Bus in NRW kostenlos zu benutzen. Seit dem Wintersemester 2020/21 hat sich hier einiges verändert.

Was musst du sonst noch über das Ticket wissen?

Eine genaue Karte mit dem Gültigkeitsbereich für die Standorte Lemgo, Detmold und Herford findest du hier: Regionalverkehrsplan NRW mit neuem Gültigkeitsbereich
Eine schematische Karte mit den Gültigkeitsbereichen für den Standort Höxter findest du beim AStA der Uni Paderborn. Beachte bitte, dass für dich weiterhin der AStA der TH OWL zuständig ist.

Aufbau des Tickets

Detmold, Lemgo:
regionales Basisticket: Semesterticket OWL mit den Streckenerweiterungen nach Hannover Hbf. und Kassel-Willhelmshöhe
Überregionales Ticket: NRW-Semesterticket
Höxter:
regionales Basisticket: Semesterticket Hochstift
Erweiterungsticket: Semesterticket im ZVRL/ZVM
Erweiterungsticket: S5-Ticket zwischen Paderborn und Hannover Hbf.
Überregionales Ticket: NRW-Semesterticket

Der Tarif

Das SemesterTicket NRW erweitert den Geltungsbereich des regionalen SemesterTickets auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung.

Die Übermittlung

Das Ticket wird nur noch online unter www.ots-nrw.de angeboten.

Die Fahrtberechtigten

Jede/r immatrikulierte Studierende darf das Ticket nutzen. Dies gilt auch für Austauschstudierende, die für mindestens ein Semester an der TH OWL eingeschrieben sind.
Auch beurlaubte Studierende können das Ticket erhalten, wenn der Mobiliätsbeitrag bezahlt wurde.

Der Ausweis

Das NRW-Semesterticket ist ein eigenständiger Fahrtausweis, der aber nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gilt. Sicherheitshalber sollte auch der Studierendenausweis mitgeführt werden.
Auf dem Papierticket ist neben dem Namen der Hochschule, der Gültigkeitsdauer, den persönlichen Daten (Name, Matrikelnr., Geburtsdatum, Geschlecht) auch der genaue Tarifbereich vermerkt.
Das Ticket darf nicht laminiert, eingeschweißt oder beschrieben werden. Inzwischen kann das Ticket auch als PDF vorgezeigt werden.
Der Bus

Mit dem NRW-Semesterticket können alle Buslinien in NRW und auch die Stadtbusse in Osnabrück genutzt werden.
Sonderregelung für Busfahrten mit dem Regionalticket OWL:
Mit dem Regionalticket OWL sind außerdem in allen Bussen und Stadtbahnen der Verkehrsunternehmen der OWL Verkehr GmbH Fahrten im ein- und ausbrechenden Linienverkehr aus/in den/die benachbarten niedersächsischen Gebieten/Gebiete Bad Pyrmont, Cammer, Dissen/Bad Rothenfelde, Jenhorst, Leese, Lemförde, Neuenkirchen, Rehburg-Loccum, Rinteln, Stolzenau/ Steyerberg, Uchte und Warmsen – ohne weiterführenden Umstieg in den vorgenannten niedersächsischen Gebieten möglich.

Die Bahn

Mit dem NRW-Semesterticket können alle Bahnen, jeweils 2te Klasse, in NRW sowie der Stadt Osnabrück genutzt werden. Dazu zählen RE, RB, S-Bahn, U-Bahn, Stadtbahn und Straßenbahn. Ausgenommen sind IC, ICE, EC, IR, D-Züge sowie Flixtrains und Thalys-Züge.

Mitnahme von Personen

NRW-Ticket
Im Tarifbereich des NRW Tickets dürfen weder Personen noch Fahrräder mitgenommen werden. Auch im regionalen Bereich des Semestertickets OWL dürfen keine Personen und Fahrräder mitgenommen werden.

Mitnahme von Tieren

NRW-Ticket
Im Tarifgebiet des NRW-Semestertickets dürfen Hunde an der Leine und sonstige Tiere in geeigneten Behältern unentgeltlich mitgenommen werden. Sie dürfen allerdings keine Fahrgäste belästigen oder gefährden und nicht auf Sitzplätzen platziert werden.
Ticket vergessen

Sollte das Ticket oder der Lichtbildausweis bei einer Fahrt vergessen werden, ist ein Bußgeld bei den Verkehrverbünden fällig, welches aber von 60 € auf 7 € reduziert werden kann, wenn innerhalb von 7 Tagen bei den Schienenverbänden bzw. innerhalb von 14 Tagen bei den Bus- und Straßenbahnverbänden der Nachweis der Fahrtberechtigung erbracht wird.

Befreiung vom Ticket

Für das Semesterticket gilt das Solidaritätsprinzip, was bedeutet, dass grundsätzlich jede/r Studierende das Ticket bezahlen muss, auch wenn die jeweilige Person das Ticket nur wenig nutzt. Nur so kann der Preis gering gehalten werden.
Die Studierenden können eine Befreiung bzw. Rückerstattung nur erhalten, soweit die zu Grunde liegenden Verträge mit den Verkehrsunternehmen dies vorsehen. Einzelheiten dazu findest du in §6 der Beitragsordnung der Studierendenschaft. Eine Prüfung der Rückerstattung erfolgt durch das Immatrikulationsamt. Sofern du mit deren Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du mittels eines Antrages beim StuPa um eine erneute Prüfung bitten (Bitte die Fristen der Beitragsordnung beachten).

Noch mehr Fragen?
Der Kundendialog der DB Regio AG, Region NRW hilft euch und den Schaffnern weiter. Erreichen tut ihr sie per Brief an:
Kundendialog DB Regio
Bahnhofstr. 1–5
48143 Münster

per Telefon unter: +49 (0) 211/913 09 333

oder per E-Mail unter: kundendialog.nrw@deutschebahn.com

Bei Fragen zum Semesterticket helfen euch der AStA der TH OWL (semesterticket@asta-owl.de, bitte immer TH Standort angeben) und die Verkehrsgruppe der Uni Bielefeld (www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe, nur für die Standorte Detmold, Lemgo und Herford) bzw. der AStA der Uni Paderborn (https://asta.uni-paderborn.de/service/semesterticket/, nur für den Standort Höxter) weiter.

Weitere Informationen zum NRW-Tarif findet ihr auch auf der Kampagnen-Seite des NRW-​Verkehrsministeriums sowie der Verkehrsunternehmen, Zweckverbände, Verkehrsverbünde und –gemeinschaften in Nordrhein-​Westfalen: www.mobil.nrw